AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Reparatur- und Bearbeitungsaufträge von Leichtmetallfelgen zwischen der Felman AG als Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Von diesen AGB abweichenden oder diesen widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Felman AG um als Bestandteil des Auftrages zu gelten.
Preise, Zahlungskonditionen
Es gelten die jeweils in den aktuellen Preislisten, Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen aufgeführten Preise. Die MWSt wird separat ausgewiesen. Es gelten die jeweils auf den Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen aufgeführten Zahlungskonditionen. Für Privatkunden: Es gilt Barzahlung, bei Reparaturaufträgen über CHF. 1‘000.00 behält sich die Felman AG vor, eine Vorauszahlung zwischen 50-100% einzufordern.
Offerten, Mehraufwand:
Offerten können per Telefon oder E-Mail angefordert werden. Sie werden schriftlich an den Auftraggeber abgegeben (in der Regel per E-Mail) und sind nur in dieser Form verbindlich. Wird bei der Entgegennahme bei der zur Reparatur betroffenen Felge aufgrund der Beschädigung ein Mehraufwand festgestellt, wird der Auftraggeber entsprechend durch die Felman AG informiert.
Bei nicht erteiltem Reparaturauftrag werden bis zu 10% des offerierten Betrages sowie allfällige Transportkosten verrechnet.
Reparaturdauer
Die Dauer der Reparatur hängt vom Aufwand der durchzuführenden Reparatur ab und wird bei der Auftragserteilung durch die Felman AG dem Auftraggeber bekanntgegeben. Bei speziellen Aufträgen (z.B. Beschaffung von speziellen Teilen bei externen Lieferanten) kann eine Verzögerung der Reparaturdauer auftreten ohne Verschulden der Felman AG.
Nicht reparierbare Felgen
Der Transport sowie die Reinigungsgebühr werden in Rechnung gestellt.
Gewährleistung, Mängelrügen
Die Gewährleistungsdauer für die von der Felman AG ausgeführten Reparaturen beträgt 1 Jahr. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden aufgrund von Fremdeinwirkungen (z.B. Beschädigungen, die durch unsachgemässe Handhabung seitens des Auftraggebers entstanden sind). Werden durch den Auftraggeber Mängel bei der reparierten Felge festgestellt, sind diese unverzüglich nach Empfang der Felge, spätestens aber nach 24h der Felman AG zu melden.
Haftung
Für Schäden aus mangelhaft reparierten Felgen haftet die Felman AG nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Felman AG ist berechtigt, Reparaturaufträge abzulehnen, wenn diese wegen der Art oder des Einsatzes der Felge oder wegen der Art des Mangels für die Felman AG mit unkalkulierbaren Risiken bezüglich Nachbesserungskosten und Folgeschäden verbunden wären.
Datenschutz
Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir halten diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte verkauft noch weiter gegeben. In enger Zusammenarbeit mit unseren Hosting-Providern bemühen wir uns, die Datenbanken so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder vor Fälschung zu schützen. Beim Zugriff auf unsere Webseiten werden folgende Daten in Logfiles gespeichert: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browser-Anfrage und allg. übertragene Informationen zum Betriebssystem resp. Browser. Diese Nutzungsdaten bilden die Basis für statistische, anonyme Auswertungen, so dass Trends erkennbar sind, anhand derer wir unsere Angebote entsprechend verbessern können.
Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterstehen Schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Bern.
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Anlagen nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall sollen nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.